Das E-Rezept ist da! Seit 01. Juli 2023 ersetzt es das Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneien. Statt auf dem bekannten rosafarbenen Papier erfolgt die Verschreibung als digital auslesbarer Code. Privatrezepte sind von dieser Veränderung nicht betroffen.
So geht’s:
- In der Arztpraxis wird Ihnen ein Medikament verschrieben. Die Information darüber wird in einem digitalen Rezeptcode gespeichert.
- Der Rezeptcode kann dann in der Smartphone-App „Das E-Rezept“ geöffnet werden. Dafür benötigen Sie die App und eine PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern können.
- Zu kompliziert? Alternativ erhalten Sie den Rezeptcode in der Arztpraxis auch als Ausdruck. Sprechen Sie dies am besten direkt in der Praxis an.
- Egal ob in der App oder als Ausdruck – den Rezeptcode lesen wir in der Apotheke aus und wissen dadurch, welche Arzneien Ihnen verschrieben wurden.
- Zukünftig soll es noch einfacher werden: Dann müssen wir nur noch Ihre elektronische Versichertenkarte auslesen, um zu sehen, welche Arzneien Ihnen verschrieben wurden. Bis es soweit ist, brauchen wir aber noch den Rezeptcode – entweder über die App oder als Ausdruck.